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 So finden Sie uns  

 

Sie erreichen die Rechtsanwaltskanzlei Koukoulas bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Direkt neben der Neuköllner Oper und dem Heimathafen Neukölln finden sich die zentral gelegenen Kanzleiräume im 1. Stock eines denkmalgeschützten Ensembles direkt am Ausgang der U-Bahnstation.

 

 U-Bahn-Linie 7, Station Karl-Marx-Straße (Ausgang Neuköllner Oper)

  

Rechtsanwalt Koukoulas

Karl-Marx-Str. 135, 12043 Berlin 

 

 

Tel.:  030 - 6805647-0

Fax:  030 - 6805647-20

E-Mail: anwalt@koukoulas.de


 

Büro-Öffnungszeiten:    

Montag:               10.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr 

Dienstag:           10.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch:            10.00 - 13.00 Uhr

Donnerstag:      10.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr

Freitag:               10.00 - 13.00 Uhr

 

    Gerne können Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten einen Termin vereinbaren.

 

 

Kosten

Es ist für Mandantinnen und Mandanten regelmäßig wichtig, dass Kosten eines etwaigen Verfahrens und der Tätigkeit des Rechtsanwalts transparent und einschätzbar sind. Grundsätzlich sind die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG) geregelt. Dort ist festgelegt, welche Gebühren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für ihre Tätigkeit in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren berechnen dürfen (und müssen). Die Höhe der Gebühren für gerichtliche und außergerichtliche Vertretung richtet sich dabei in der Regel nach dem Gegenstandswert.

Neben diesen gesetzlichen Regelungen ist es gestattet im Rahmen eines auf die individuellen Bedürfnisse der Mandantinnen und Mandanten abgestellte schriftliche Honorarvereinbarung abzuschließen; dies kann ein Pauschalbetrag für die gesamte voraussichtliche Tätigkeit in einer Angelegenheit oder ein Stundenhonorar sein.

Auf jeden Fall werden vor Übernahme jedes Mandats die Gebühren besprochen, sodass die Kosten klar zu ersehen sind.

Für eine persönliche Erstberatung müssen Sie abhängig vom Rechtsgebiet und Kompliziertheit bzw. Umfang der Fragestellung mit Beratungskosten zwischen 60,00 € und 180,00 € inklusive Mehrwertsteuer rechnen. Gerne können über diese ersten Informationen hinaus nähere Einzelheiten auch telefonisch vorab geklärt werden.

Zudem kann im Falle des Vorliegens einer Rechtsschutzversicherung geklärt werden, ob Ihr Rechtsschutzversicherer die Gebühren übernimmt, dies hängt von Ihrem Rechtsschutzversicherungsvertrag ab. Bitte bringen Sie Ihren Vertrag zum Erstgespräch mit oder Sie können sich auch selbst erkundigen und eine Deckungszusage von Ihrer Versicherung einholen.

 

Prozesskostenhilfe

Kann eine Partei die Kosten einer Prozessführung nicht bestreiten, kann von staatlicher Seite Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt werden. Dies bedeutet, dass für die anwaltliche Tätigkeit und das Verfahren entstehende Kosten von der Staatskasse getragen werden. Neben dem Unvermögen für die Kosten aufzukommen, ist Voraussetzung hierfür, dass das beabsichtigte Verfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

Befürchten Sie, dass Ihr Einkommen für eine Prozessführung nicht ausreichen könnte, kann ich mit Ihnen Näheres besprechen, um zu prüfen, ob Sie Prozesskostenhilfe beanspruchen können.

 

Beratungshilfe

Außerhalb des gerichtlichen Verfahrens besteht die Möglichkeit, vor dem Besuch eines Anwalts beim Amtsgericht des Wohnortes einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe zu beantragen. Das dafür zuständige Amtsgericht können Sie hier erfahren:http://www2.justizadressen.nrw.de/og.php.  

Sie müssen dort kurz das Problem schildern und Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen, die entsprechenden Unterlagen (Merkblatt [pdf]) bringen Sie bitte mit. Antragsformulare finden Sie hier: Beratungshilfe-Antrag [pdf]. Beim anwaltlichen Erstgespräch muss mit der Vorlage eines solchen Berechtigungsscheins (Beratungshilfeschein) lediglich eine Gebühr von 15,- € selbst bezahlen werden. Über die Beratungshilfe kann eine Beratung, aber auch eine außergerichtliche Vertretung erfolgen.

 

 

 

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